VG Augsburg: Überbrückungshilfe III für die Monate, Dezember 2020, Januar 2021, März 2021, April 2021 und Juni 2021, Aufhebung der vorläufigen Gewährung wegen nicht nachgewiesener Coronabedingtheit des Umsatzrückgangs in der Schlussabrechnung, Herstellung und internationaler Vertrieb von Werkzeugmaschinen und entsprechendem Zubehör für den Skiservice sowie individuell konfigurierten Kleinschleifmaschinen, Betroffenheit durch pandemiebedingten Umsatzrückgang (verneint), Nachprüfungsvorbehalt, Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks, Vorläufiger Bewilligungsbescheid als Verwaltungsakt sui generis
Urteil vom 22.01.2025 – Au 6 K 24.1525